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Schülerparlament

1.Grundsätze

Ein Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist, Kindern ihre Rechte mitzuteilen, ihnen Beteiligungsformen näher zu bringen und sie zu einem demokratischen, selbstständig handelnden Menschen zu erziehen. Partizipation wird in dieser Hinsicht verstärkt zum Leitthema um dieses Erziehungsziel zu verwirklichen.

 

Der Partizipationsbegriff auf die Grundschule angewendet meint, dass die Partizipation Mitwirkung, Mitbestimmung und Teilhabe an Entscheidungen, die einen selbst und andere betreffen, beinhaltet. Für die Zielsetzung der pädagogischen Erziehung bedeutet dies: „Das Erlernen von selbstbestimmtem Handeln, die Befähigung zur Artikulation eigener Interessen, Stärkung der Ich – Kompetenz, Erwerb und die Ausbildung von Sozialkompetenz und Toleranz, die Ausbildung von Kritik- und Kommunikationsfähigkeit, die Entwicklung von Zivilcourage und die Bereitschaft Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.“ Aufgabe der Schule und der jeweiligen Lehrperson ist es hierbei; partizipative Möglichkeiten in der Schule und im Unterricht erkennen und nutzen zu können.

 

Immer mehr wird die Erziehung zum partizipativen Handeln in der Schule als eine wichtige Aufgabe empfunden. Voraussetzungen und Grundbedingungen für eine ernsthafte Beteiligung von Kindern sind:

  • Das Prinzip der Freiwilligkeit sollte im Vordergrund stehen. Druck und Zwang schränken die Kreativität der Kinder zu sehr ein. Vielmehr sind der Spaß und die Freude an einer Mitbeteiligung entscheidend.

  • Kinder brauchen das Gefühl, dass sie ernst genommen werden. Vor allem Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen in der Schule sollten sich ernsthaft mit den Interessen und Anliegen der Kinder auseinandersetzen, zugleich jedoch keine falschen Hoffnungen erwecken.

  • Eine ernsthafte Beteiligung erfordert eine kommunikative Kompetenz seitens der Kinder. Zur kommunikativen Kompetenz gehört es, aktiv und konstruktiv mit den Entscheidungs- und Konfliktfeldern im Gespräch umgehen zu können. Die Vorstellung, dass Kinder eigene Rechte und auch besondere Kompetenzen haben, ist relativ jung, so dass sie sich aus dem Blickwinkel der Erwachsenen noch nicht überall durchgesetzt hat; traditionelle Bilder von Kindheit überwiegen. Daher ist es notwendig, Kindern durch Mitbeteiligung die Möglichkeiten zu geben, dies unter Beweis zu stellen.

  • Die Partizipation von Kindern setzt eine hohe Kooperationskompetenz voraus. Es muss eine Bereitschaft erzeugt werden, gemeinsam neue Wege einzuschlagen und Grenzen zu überwinden.

  • Partizipation und Kindermitbestimmung erfordern sowohl Geduld als auch Ungeduld. Zielformulierungen, mit Beteiligung von Kindern, sollten in einem kurzen Zeitraum verwirklicht werden. Kinder könnten ansonsten vermuten, dass ihre Interessen doch nicht ernst genommen werden. Andererseits erfordert die Beteiligung von Kindern eine Umstellung im Denken der Erwachsenen; man muss Wege probieren; Kinder Erfahrungen sammeln lassen – das erfordert Zeit.

  • An Bedeutung gewinnt die Öffentlichkeit. Sowohl Kinder als auch Erwachsene müssen informiert werden. Kinder benötigen Informationen in kindgerechter Art und Weise, um sich entsprechend beteiligen zu können. Erwachsene hingegen brauchen Informationen, wie die Beteiligung von Kindern in Erwachsenenbereichen erfolgreich funktionieren kann.

 

Schüler und Schülerinnen sollen erfahren, dass demokratisches Handeln Grundlage des alltäglichen Lebens und in ihrem unmittelbaren Umfeld zu finden und umzusetzen ist. Doch damit sie lernen können, was Demokratie ist und wie sie funktioniert, müssen Voraussetzungen seitens des Unterrichts und der Lehrer und Lehrerinnen geschaffen werden. Dazu gehört, herauszufinden, was die Schüler und Schülerinnen beschäftigt, was ihre persönlichen und gemeinschaftlichen Interessen sind. Dies führt dann dazu, Einblicke in das Selbstverständnis und das Verständnis der Kinder im Hinblick auf ihre Weltsicht zu bekommen, sich damit auseinander setzen zu können. Schließlich sollte ihnen die Möglichkeit gegeben werden, ein Verständnis von Politik/Mitbestimmung zu entwickeln und sich individuell darauf einzulassen (vgl. Klassensprecherwahl, Abstimmungen, Pro- Contra – Gespräche).

 

Die Erziehung zur Partizipation, eine demokratische Alltagskultur wird mittlerweile sowohl als Qualitätsmerkmal von Schulen als auch zur Lösung von schulischen Problemen verstanden. Damit solche Möglichkeiten überhaupt entstehen können, ist es notwendig, in der Schule Beteiligungsfreiräume für Kinder zu schaffen. Freiräume ermöglichen die Selbstentfaltung der Kinder und fördern deren Bereitschaft und Fähigkeit ihre eigenen Interessen zu artikulieren, auszuhandeln und demokratisch zu vertreten.

 

Eine aktive Mitarbeit der Kinder in demokratischen Organisationen und demokratischen Entscheidungsprozessen in der Grundschule wird bereits mit der Wahl und dem Amt des Klassensprechers und der Klassensprecherin umgesetzt. Darauf aufbauend können die Kinder sich mit weiteren demokratischen Organisationsformen wie dem Klassenrat oder dem Schülerparlament auseinandersetzen.

 

Partizipation geschieht anhand von realen Problemen, Vorhaben, Fragestellungen der Kinder, der Klasse oder der gesamten Schule und berücksichtigt das Interesse der Kinder.

 

Hierbei können sie ihre Möglichkeiten und Chancen, aber auch Schwierigkeiten und Grenzen, die sie in ihrem Recht zur Mitbestimmung und Mitgestaltung haben, konkret erfahren und umsetzen.

 

Stets ist es dabei notwendig, sich an demokratische Prinzipien zu halten, die das Miteinander in diesen Organisationsformen regeln. Dazu gehört die Freiheit der Meinungsäußerungen, die Gleichheit aller Kinder, Respekt vor Mehrheitsentscheidungen und Toleranz gegenüber anderen Kindern und Meinungen. Kinder erfahren und leben die Bedeutung und Notwendigkeit demokratischer Prinzipien und einiger Menschenrechte konkret.

 

Lehrer und Lehrerinnen unterstützen Kinder dabei, bieten ihnen Hilfe an, mischen sich aber nicht zu sehr in ihre Arbeitsweise ein und gestehen ihnen Autonomie zu.

  

2. Organisation

Die Wahl der Klassensprecher ist seit vielen Jahren fester Bestandteil an unserer Schule. Um die oben aufgeführten Grundsätze von Partizipation (Mitwirkung, Mitbestimmung und Teilhabe an Entscheidungen) für unsere Schülerinnen und Schüler im Alltag zu erweitern, hat sich die Freiligrath Grundschule zum Ziel gesetzt, ab dem Schuljahr 2019/2020 ein Schülerparlament zu installieren. Das Parlament setzt sich aus den jeweiligen Klassensprechern und Klassensprecherinnen der Jahrgänge 1-4 zusammen. Die Schülerinnen und Schüler der 1. Jahrgangsstufe erhalten zum ersten Mal im 2. Halbjahr die Möglichkeiten an der Sitzung teilzunehmen. Angedacht ist, dass sich das Schülerparlament alle vier Wochen montage in der 5. Stunde für ca. 45 Minuten trifft. Im Anschluss müssen die Klassenlehrer ihrer Klasse ausreichend Zeit zur Verfügung stellen, damit die Klassensprecher ihren Mitschülern aus den Parlamentsitzungen wird den berichten können und innerhalb der Klasse im Klassenrat darüber gesprochen werden kann.

 

In den ersten Parlamentssitzungen wird den gewählten Klassensprechern eine erste denkbare Parlamentsstruktur vorgestellt. Gemeinsam soll nun eine eigene Struktur erarbeitet werden. Das Parlament soll später durch einen vom Parlament gewählten Vorsitzenden (Präsidenten) geleitet werden. Ebenso soll eine Einladung zu jeder Sitzung und ein Protokoll von jeder Sitzung verfasst und für alle Schüler der Grundschule sichtbar ausgehängt werden. Im weiteren Verlauf sollen die Schüler sich möglichst eigenständig organisieren und die Versammlungen leiten.

 

Die Klassensprecher sammeln hierfür Ideen und Vorschläge in den jeweiligen Klassen und bringen diese in den Sitzungen des Schülerparlaments ein. Unterstützt die Mehrheit der Delegierten den Vorschlag, stellt der Schülerpräsident einen entsprechenden Antrag an das Kollegium/die Schulleitung. Im Anschluss befindet das Kollegium über die Machbarkeit des Antrags und bewilligt diesen bzw. lehnt ihn unter Angabe von Gründen ab oder erarbeitet einen möglichen Gegenvorschlag. Gegebenenfalls wird der Antrag zur weiteren Begutachtung an die Schulkonferenz weitergeleitet.

 

3. Aufgaben des Schülerparlaments

Das Schülerparlament der Freiligrath Grundschule hat sich folgende Aufgaben gestellt:

  • Mitbestimmen bei Entscheidungen der Schule

z.B., Projekttage, Schulfesten, Regeln für die Toilettenbenutzung,

  • Mitbestimmung bei Schulveranstaltungen

z.B. Preisverleihung, -übergabe, Führung durchs Schulgebäude (Tag der offenen Tür)

  • Präsentation der Arbeitsergebnisse im Schulgebäude